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Kleiner Fachwerkwohnbau einer dreiseitigen Hofanlage, die zur Straße durch ein überdachtes Hoftor abgeschlossen ist; der Bau ist traufständig, gegenüber der Bauflucht der Bäckergasse etwas versetzt. Das Fachwerkgefüge des Baus aus dem 18. Jahrhundert ist vollkommen erhalten. Die Aussteifung erfolgt durch Streben zwischen Rähm und Schwelle. Die Schwelle des Obergeschosses sowie der Dachbalken sind karnisförmig profiliert. Auf dem Hof soll sich die Bäckerei des Ortes befunden haben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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