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Giebelständiger, zweigeschossiger Fachwerkwohnbau einer dreiseitigen Hofanlage; das Fachwerkgefüge eines Baus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts ist vollkommen erhalten. Die Aussteifung im Erdgeschoß erfolgt durch Streben zwischen Rähm und Schwelle, im Obergeschoß durch eine schöne Folge von Mann-Figuren. Die im Zuge der jüngsten Sanierung errichteten drei Giebelgauben wirken störend. Der Bau hat durch seine Lage am Zusammentreffen von Brükenstraße, Untergasse und Licher Straße eine herausgehobene Bedeutung im Ortsbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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