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Vierseitig umbauter Hof, die rückwärtig gelegene Scheune wie bei Brückenstraße 12 wichtiger Bestandteil des südwestlichen historischen Ortsrandes; zur Straße ein langgestreckter Baukörper mit überbauter Hofzufahrt und einheitlichem Satteldach, das aber auf die im 19. Jahrhundert vorgenommene Erweiterung eines ehemals giebelständigen Fachwerkbaus noch des 18. Jahrhunderts zurückgeht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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