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Westlich des Ortskerns an der Straße nach Wölfersheim gelegene Gruppe von Erdkellern; sie wurde hier ab 1841 errichtet. Im späteren 19. Jh. wurde sie ergänzt um die Keller in der Oberpforte. Zur Errichtung der Keller an der Brückenstraße wurde das Gelände aufgeschüttet und von einer Bruchsteinmauer abgestützt; die Kellerzugänge sind von Werksteingewänden gefasst. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |