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In städtebaulich relevanter Lage an der Einmündung der Zeller Straße in die Hauptstraße gelegenes Wohn- und Geschäftshaus. Erdgeschoss massiv, die beiden Obergeschosse in einem wohl vereinfachten Fachwerk aus der Mitte des 18. Jhs.: Halbe Mann-Figuren, an der Giebelfront Andreaskreuze in zwei Brüstungsfeldern, an der schmucklosen Traufseite leicht geknickte Streben. An der Südwestkante jüngerer Fenstererker, als Abschluss Satteldach. Das Haus stand ursprünglich neben dem Heppenheimer Tor, unmittelbar entlang der Traufseite verlief der Südabschnitt der Bensheimer Stadtmauer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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