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1923 geschaffen, das Ehrenmal selbst 1969/1970 auf den Berstädter Friedhof am östlichen Ortsrand versetzt (vgl. Friedhofsweg o. Nr., Friedhof); am ursprünglichen Standort erhalten ist die platzartige Einfassung durch eine dem Geländeverlauf entsprechend getreppte Bruchsteinmauer, die zwei regelmäßig angepflanzte Baumreihen umgibt. In Nachbarschaft zum Standort des alten Berstädter Rathauses (Licher Straße 12, zur Bankfiliale umgebaut) und am östlichen Rand des Kirchhügels erfährt das Ortsbild eine bis in die Gegenwart wirksame Zeichensetzung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |