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Auf der mehrseitig umbauten Hofanlage befand sich eine Färberei. Der von der Oberpforte herführende Stichweg trug ursprünglich den Namen Färbgasse. Denkmalwerte Gebäude sind das auf der Süd-West-Ecke des Hofes gelegene stattliche Haupt-Wohnhaus der Zeit um 1700 in sichtbarem Fachwerk sowie ein schräg gegenüber gelegenes, an die Wirtschaftsgebäude anschließendes weiteres Wohnhaus in verputztem Fachwerk, das vermutlich aus dem 18. Jh. stammt mit späterer Ergänzung eines Zwerchhauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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