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Dreigeschossiges ehemaliges Hotel in historistischer Formensprache mit Anklängen von Jugendstilornamentik. Als Villa 1893 erbaut, 1893 und 1928 erweitert und ausgebaut zu einem Hotel. Der Bau hat eine städtebaulich dominante Ecklage an der Bahnhofsallee und Frankfurter Straße. Die Fassaden sind noch komplett bauzeitlich und aus der Erweiterungsphase vorhanden und im Inneren ist noch eine Menge bauzeitlicher Ausstattung anzutreffen.
Kulturdenkmal aus baukünstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |