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Gesamtanlage Melbach
Die historische Ortslage Melbachs kann als ein besonders typisches Beispiel für ein vermutlich in hochmittelalterlicher Zeit befestigtes Dorf gelten. Der Haingrabenverlauf konnte im Westen, Nord- und Süd-Osten des Melbacher Ortskerns zur Abgrenzung der Gesamtanlage herangezogen werden. Er zeichnet sich dort durch Wegeverlauf, Gebäudestellung ("Scheunenriegel") und vorgelagerte Gärten ("Haingärten") ab. Das von dem Befestigungsring umschlossene Gebiet war zwangsläufig dicht bebaut. Hauptverkehrsweg war die Fernverbindung von Friedberg nach Grünberg, die Melbach in unregelmäßiger Form durchzog (Große Gasse bis zur Gabelung mit der Friedberger Straße, dann weiter Friedberger Straße). Die Zugänge zum Ort waren bis Anfang des 19. Jahrhunderts durch die Oberpforte im Norden sowie die Unterpforte im Süden gesichert. Die Verkehrsverhältnisse veränderten sich zum angegebenen Zeitraum durch den Neubau einer Chaussee, die westlich Melbachs entlang führte (heute B 455). Die Hungener Straße stellte im Norden Melbachs als Durchbruch des alten Haingrabens eine Verbindung zu dieser frühen Form der Umgehungsstraße dar. Damit ging eine bis in die Gegenwart wirksame Rückstufung der Großen Gasse als "Hauptstraße" Melbachs einher. Ihre einst herausgehobene Bedeutung wird durch die Lage des Kirchhofes deutlich (an der Kreuzung mit der Erbsengasse) oder auch durch die platzartige Einmündung der Brunnenstraße, die Standort des - inzwischen nicht mehr bestehenden - Melbacher Rathauses war.
Die östliche Erbsengasse führte vom Kirchhof zu einem Areal, das auf alten Karten (18./19. Jahrhundert) als "herrschaftlicher Burggarten" bezeichnet wird. Inzwischen aufgesiedelt und deshalb auch aus der Gesamtanlage ausgeklammert, handelt es sich hier vermutlich um den Standort einer aufgegebenen Wehranlage. Die Bebauung der Erbsengasse ist im angesprochenen Abschnitt von einer kleinteiligen Parzellierung gekennzeichnet, die auf eine vielleicht planmäßig angelegte Beisassensiedlung der Burg schließen läßt. Im übrigen Ortskern überwiegen größere Gehöfte, die in vielen Fällen aus Adels- und Klosteranwesen hervorgegangen sind. Ihre historische Bausubstanz stammt zumeist aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Sie trägt zu einem siedlungsgeschichtlich bedeutsamen Ortsbild bei.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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