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Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkwohnbau, Teil einer hakenförmig bebauten Hofanlage; der vermutlich im späten 18. Jahrhundert errichtete Bau ist verputzt, Größe und Anordnung der Fenster lassen aber ein ungestörtes Fachwerkgefüge vermuten. Das Gebäude gehört zu einer für das Ortsbild bedeutenden Gruppe von Hofanlagen des 18. Jahrhunderts in der Erbsengasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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