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Östliches der drei giebelständigen Wohnhäuser an der Zeller Straße. Ebenfalls zweigeschossig mit Satteldach, auch hier das Erdgeschoss massiv erneuert und das Obergeschoss in schlichtem, nachträglich verändertem Fachwerk. Hier in einem giebelseitigen Brüstungsgefach Holztafel mit Zierschnitzerei in erhabenem Relief: Radmotiv sowie Stabornamentik. Fenster und Tür des Erdgeschosses mit Sandsteingewänden. Das Haus könnte in das 17. Jh. zurückreichen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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