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Hakenförmig bebaute Hofanlage noch des 18. Jahrhunderts; das Wohnhaus ist zweigeschossig und giebelständig. Der Bau ist verputzt, Größe und Anordnung der Fenster lassen aber ein ungestörtes Fachwerkgefüge vermuten. Der Hof ist Teil einer für das Ortsbild bedeutenden Gruppe von Hofanlagen des 18. Jahrhunderts in der Erbsengasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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