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Große, vierseitig umbaute Hofanlage; das Wohnhaus ein zweigeschossiger, traufständiger Bau mit Kniestock aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Der Bau ist in Fachwerk rein konstruktiven Charakters errichtet. Das Fachwerk liegt mit Ausnahme der verschieferten Giebeldreiecke frei. Erhaltenswert auch die Wirtschaftsgebäude der Hofanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |