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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus; der Eingangsbereich ist durch einen Anbau gestört. In der älteren Literatur (Dehio) wird der heute verputzte Bau als mit Schnitzereien versehen beschrieben. Ferner wird die offenbar inschriftliche Datierung 1664 angegeben. Von der ehemals stattlichen Hofanlage noch denkmalwert die sandsteinernen, von Pinienzapfen bekrönten Torpfosten. Der Mannzugang wird von einem profilierten Segmentbogen überspannt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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