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Auf der Parzelle des Hofes Friedberger Straße 29, der Teil der Gesamtanlage des Ortskerns Melbachs ist, befindet sich eine von der Straße aus zugängliche Gruppe von vier Erdkellern. Die Zugänge sind von Werksteingewänden gefaßt. Neben Initialen enthalten sie die Datierungen 1615, 1763 und 1571 (von Süden nach Norden).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |