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Fachwerkwohngebäude des 18. Jahrhunderts, Teil einer vierseitigen Hofanlage; der verputzte zweigeschossige Bau ist giebelständig. Drei Gebäudezonen, Erschließung in der mittleren von der hofseitigen Traufe aus. Größe und Anordnung der Fenster lassen ein intaktes Fachwerkgefüge vermuten. Der Bau ist Teil einer Gruppe von verputzten Fachwerk-Bauten im Kern jeweils des 18. Jahrhunderts, die wichtiger Bestandteil der Gesamtanlage des Ortskerns von Melbach ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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