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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude einer vierseitig umbauten Hofanlage; der vermutlich aus dem 18. Jahrhundert stammende Bau ist verputzt und mit Platten verkleidet. Er ist traufständig und besitzt ein Krüppelwalmdach. Ein umlaufender profilierter Geschoßversatz zeichnet sich ab. Es ist ein schmuckvoll ausgestattetes Fachwerkgefüge zu vermuten, das nach Anordnung und Größe der Fenster noch nicht gestört zu sein scheint.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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