Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
In den Bensheimer Weinberglagen um 1952 errichteter Sandstein-Bildstock. Dekorativ von einem Weinlaubgerüst umhegt, in traditioneller Form dreiteilig gestaltet. Im Sockel die Inschrift "Gestiftet von den Bensheimer Winzern", der Schaft ohne Beschriftung, in der einst mit einem Metallgitter geschlossenen Nische des Aufsatzes kleine Gipsmadonna, die die ursprüngliche, geschnitzte Figur des hl. Urban, des Schutzpatrons der Küfer und Winzer, ersetzt. Als Abschluss kleines Satteldach mit Blechverkleidung, hier die Gesetzestafeln Moses mit den zehn Geboten herausgearbeitet. Als bewusste Traditionspflege der fünfziger Jahre von kulturhistorischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |