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Eingeschossiges, verputztes Fachwerkwohngebäude am nördlichen Ortsrand von Melbach; es entspricht dem Typus eines Hirtenhauses und ist vielleicht noch im 18. Jahrhundert erbaut. Seine Gestalt wird von einem steilen Mansardgiebeldach geprägt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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