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Zweigeschossiges, giebelständiges und verputztes Fachwerkgebäude; die Traufseite zum Hof durch Anbau und großformatige Fenster gestört. Bemerkenswert aber der Giebel mit stark ausgeprägtem Geschoßversatz. Ein auch geschmücktes Fachwerkgefüge vielleicht des 17. Jahrhunderts ist zu erwarten, das ohne größere Beeinträchtigungen erhalten zu sein scheint.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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