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Breit gelagerter Torbau zentral in der Wegeachse (Allee) zum Friedhofsgelände. Das Gebäude besteht aus zwei symmetrisch gestalteten Pavillonbauten - eingeschossig über quadratischem Grundriss und mit Pyramidendach -, zwischen denen das korbbogig geschlossene Tor zum Friedhof eingespannt ist. Der westliche Baukörper öffnet sich mit einem zweiflügeligen, ebenfalls korbbogigen Holztor und diente als Remise für den Leichenwagen. Er weist nach Norden ein liegendes Ovalfenster auf. Der östliche Bau zeigt zur Straße eine Nische, in der bei Begräbnissen ein Kruzifixus eingestellt wurde. Er weist zum Friedhof eine Tür und Fenster mit Klappläden auf. Im Inneren befand sich der Sektions- bzw. Aufbahrungsraum. In dem einst beheizbaren Raum ist ein dekoratives Kreuz an die Wand gemalt. Der mit einem schmalen Satteldach überspannte Torbogen zwischen den Bauten wird von profilierten Sandsteinpfeilern getragen. Der Korbbogen setzt sich aus dekorativ bearbeiteten Sandsteinblöcken zusammen, die von einem zentralen Schlussstein gehalten werden. Erhalten ist auch noch das zweiflügelige Eisengittertor. Hervorzuheben an dem verputzten Gebäudekomplex sind weiterhin die Sandsteingewände der Öffnungen, die kräftig vortretende profilierte Holztraufe und die Biberschwanzdeckung der Dächer.
Der multifunktionale Portalbau ist im Jahr 1911 entstanden, wenige Jahre vor dem Ersten Weltkrieg. Seine geradezu anmutige, harmonische Gestaltung ist noch deutlich vom Jugendstil in seiner biedermeierlichen Ausprägung beeinflusst. Als anspruchsvoll gestalteter Portalbau mit seinen Funktionen besitzt er bautypologisch für die Region Seltenheitswert. Von daher erfüllt er die Kriterien eines Kulturdenkmals gem. § 2.1 Hess. Denkmalschutzgesetz aus baugeschichtlichen und künstlerischen Gründen. Städtebauliche Relevanz hat auch die von der Friedensstraße bis in den Friedhof gerade durchgeführte Lindenallee, deren Achse - von den Pavillonbauten gerahmt − durch den Torbogen auf das zentrale Friedhofskreuz zuführt.
Im Eingangsbereich spätbarockes Sandsteinkreuz auf geschwungenem Sockel, die Originalfigur ersetzt durch kleineren Gusskorpus, wahrscheinlich vom ursprünglichen Standort (Wegekreuz) hierherversetztes, orts- und religionsgeschichtliches Denkmal.
Friedhofskreuz aus Sandstein in der Achse des Portals, an der hinteren Friedhofsmauer, auf hohem Postament mit gotisierender Ornamentik, Inschrift und Jahreszahl 1845; typisches Inventar der im 19. Jh. neu angelegten Friedhöfe traditionell katholischer Gemeinden. Kulturdenkmal aus künstlerischen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |