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Zweigeschossiges Gebäude mit hohem Satteldach; vorherrschendes Kennzeichen ist der Landhausstil der Jahre nach 1900. Der Charakter des Bauwerks hat trotz des seiner Zweckbestimmung entsprechenden Volumens Nähe zu dem eines Wohnhauses, was für Dorfschulen durchaus nicht ungewöhnlich ist. Als Zeugnis des Bauens nach 1900 und aufgrund seiner besonderen Funktion im dörflichen Zusammenhang Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |