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Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkwohnbau; das Fachwerk liegt frei. Das Gefüge ist uneinheitlich. Die profilierte Schwelle des Obergeschosses auf der zum Hof gelegenen Traufseite, das Stichgebälk über dem Erdgeschoß, die sichtbaren Mann-Figuren deuten auf einen im Kern vielleicht vor 1700 errichteten Bau hin, der offenbar im 18. Jahrhundert verändert wurde. Erhaltenswert auch die steinernen profilierten Torpfosten des Hofes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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