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Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkwohnbau; Teil einer nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form erhaltenen Hofanlage. Die aussteifenden Mann-Formen des Obergeschosses auf der Giebelseite mit den geschwungenen, weit gespreizten Fußstreben, das Stichgebälk über dem Erdgeschoß sowie die profilierte Schwelle des Obergeschosses ebenfalls auf der Giebelseite deuten auf ein Fachwerkgefüge des 17. Jahrhunderts hin mit jüngerem Anbau entlang der Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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