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Eingeschossiges, traufständiges Klinkerhaus mit Drempel und Zwerchhaus, auf einer Sandsteinplatte 1912 datiert. Gliederung der gelben Klinkerflächen, die wohl aus heimischer Produktion stammen, durch Sockel, Gewände, einzelne Eckquader und Simsband in Sandstein. Belüftung der Giebel der Krüppelwalmdächer über kleine Okuli.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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