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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Im Schloßberg
Standort und Reste der ehem. Synagoge
Flur: 6
Flurstück: 133/3

Die Synagoge stand am Fuß des Schlossbergs gegenüber der Einmündung des Bensheimer Weges und der Hermannstraße, am Anfang des Eisenpfads auf den Schlossberg. Fundamentreste sind im Boden noch zu vermuten, besonders in der Parzelle 133/3, die den Standort im Umriss darstellt. Ein Teil des zugehörigen Treppenaufgangs mit Konsolsteinen ehemaliger Geländerpfosten ist erhalten, ebenso als Spolie ein Giebelschlussstein des Gebäudes. Zum Starkenburgweg begrenzt eine ältere Böschungsmauer aus Bruchstein, an der 1965 eine Gedenktafel angebracht wurde, das hochgelegene Gelände.

Im Jahr 1900 wurde die Synagoge auf Initiative der aus Heppenheim stammenden, nach London ausgewanderten Gebrüder Hirsch errichtet, nachdem der Vorgängerbau in der Kleinen Bach 3 zu klein geworden war. Sie sollte nach 50 Jahren als Stiftung in das Eigentum der jüdischen Gemeinde übergehen. Die freie, die Häuser der Stadt etwas überragende Lage entsprach der jüdischen Auffassung für einen geeigneten Standort. Der burgartig wirkende Bau aus rustikal verputztem Bruchsteinmauerwerk mit Satteldach und Vorhalle nach Entwurf von Heinrich Metzendorf galt als schönste Synagoge im weiten Umkreis. Sie enthielt 100 Männer- und 80 Frauenplätze. Nachdem sie 1938 von den Nationalsozialisten niedergebrannt worden war, wurden die noch in Heppenheim verbliebenen Juden gezwungen, die stehen gebliebenen Mauerreste abzubrechen und die Schuttreste abzuräumen. Danach wurde das Gelände als Garten genutzt.

Wichtiger Ort der Erinnerung an die vormals relativ große jüdische Gemeinde Heppenheims und die vom Nationalsozialismus ausgelöschte jüdische Kultur.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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