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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude einer dreiseitigen, in ihrer ursprünglichen Form weitgehend erhaltenen Hofanlage; das besonders gut erhaltene Wohnhaus trägt im Obergeschoß-Rähm der Giebelseite die einzeilige Bauinschrift ANNO 1668 HAT EBERHARD BENDER ANNA MARGARETHA BEIDE EHELEUT DIESEN BAU AUFRICHTEN LASSEN. WERKMEISTER IST M. HANS JAKOB HUBLER VON GRÖN. Der östliche von drei steinernen Torpfosten trägt die Initialen J.G.G sowie die Datierung 1813.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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