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Barockes Sandsteinkreuz an der Einmündung der Gartenstraße in die Rodensteinstraße. Ursprünglicher Standort war an der Wormser Straße (früher Lorscher Straße), im Bereich der Einmündung des Hohenweges. Im geschweiften Sockel barocke Kartusche. Unmittelbar am Fuß des Kreuzes derselbe Spruch wie am Kreuz an der Heidelberger Straße (Nr. 21): "O Ihr alle die ihr fürüber geht,/Sehet ob ein solcher schmerz seye/wie meiner ist. dreni. 1. Cap." In der Kartusche die Inschrift: "Auf/gericht/von Johan/ nes/gaudeler/und Elisabeth/seine ehlicher/haus/frau/Im Jahr 1776 den 17. Abril." In der Kartusche außerdem Brezelmotiv, wohl als Zeichen der Bäckerzunft. Am Kreuz Korpus und INRI-Tafel. Als barockes Wegekreuz von künstlerischer und religionsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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