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Dreiseitiges Bauerngehöft, dessen Eckbaukörper jeweils Kulturdenkmal sind; als erstes das zweigeschossige giebelständige Wohngebäude in verputztem Fachwerk des 18. Jahrhunderts, dann die rückwärtig den Hofraum abschließende Scheune und schließlich ein mit dem Hauptwohnhaus firstparalleles, eingeschossiges Fachwerkgebäude mit Kniestock, vermutlich auch aus dem 18. Jahrhundert. Das zuletzt genannte Gebäude sicher das wertvollste. Vermutlich handelt es sich ursprünglich um einen Altenteiler, der in dieser gut erhaltenen Form, zweizonig, mit hochliegendem Keller und vollständigem Fachwerkgefüge nur noch selten anzutreffen ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |