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Zwei Hofanlagen, die durch die beiden überdachten, unmittelbar nebeneinandergelegenen Hoftore, laut Inschrift von 1770, verbunden sind; vom Hof Berstädter Straße 16 ist lediglich das Hoftor denkmalwert. Vom Hof Berstädter Straße 18 sind dagegen das Wohnhaus, die Scheune sowie weitere Nebengebäude im ursprünglichen Fachwerk des 18. Jahrhunderts erhalten und als Kulturdenkmal zu schützen. Außerdem markiert der Hof Berstädter Straße 18 den historischen Ortsrand entlang der Eckgasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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