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Marmornes Stifterkreuz eines Ehepaares. Auf dem flach gebauchten Sockel eine auf den Opfertod Christi bezogene Inschrift und die Jahreszahl 1802. Weder Zeitnähe zum Kreuz bei der Nothelfer-Kapelle ist ein Vergleich der beiden Bildmale von Interesse. Der Reliefkorpus des "Kissel"-Kreuzes ist stilisierter und der Zeit entsprechender.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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