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Vierseitig umbaute Hofanlage; das überdachte hölzerne Hoftor mit geschnitzten Zierformen ist inschriftlich datiert 1768 und nennt als Eigentümer JOHANNES RAAB. Der giebelständige Fachwerkwohnbau, ebenfalls 18. Jahrhundert, ist verputzt, die östliche Traufseite läßt aber das erhaltenswerte Fachwerk der Entstehungszeit erkennen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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