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Neubau von 1838 nach Abbruch des älteren Pfarrhauses 1837; zweigeschossiger Bau über quadratischem Grundriß mit Zeltdach. Jeweils drei Fensterachsen auf allen Gebäudeseiten, Werksteingewände, zur Straße in Gebäudemitte Rundbogenportal mit - nicht ursprünglicher - zweiläufiger Freitreppe. Der Bau hat Sichtbeziehung zur nördlich und höher gelegenen Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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