(x) Marktplatz
Ansichtskarte – Neustädter Straße nach 1900
Ansichtskarte – Neustädter Straße nach 1900
Neustädter Straße nach Westen
(x) Bremer Straße vom Leckerberg nach Westen
(x) Bergstraße, östliche Hälfte
Ansichtskarte Neustädter Straße nach 1900
Ansichtskarte Neustädter Straße nach 1900
Neustädter Straße vom Georg Thonet Platz nach Osten
Neustädter Straße vom Illerplatz nach Osten
Bergstraße vom Georg Thonet Platz nach Osten
Neustädter Straße vom Georg Thonet Platz nach Osten
Neustädter Straße vom Leckerberg nach Westen
Lade Kartenmaterial...
Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
  • Gesamtanlage II
Neustadt

Auf der Nemphe 2; Bahnhofstraße 30; Bergstraße 1-35, 2-22; Bremer Straße1; Leckerberg 1; Neustädter Straße 1-55, 2-58.

Ab 1335 legte Landgraf Heinrich II. (gest. 1376) unterhalb der Burg die Frankenberger Neustadt an. Der Grundriss war lediglich eine lange Straße ohne Markt mit beidseitiger Bebauung. Die Neustadt war auf einem Gebiet erbaut worden, das zuvor den Grafen von Battenberg gehörte. Nach dem Aussterben der Battenberger 1300 forderten sowohl der Landgraf von Hessen als auch der frühere Lehnsherr der Battenberger, der Erzbischof von Mainz, das Gebiet für sich.Noch 1345 versuchte der Erzbischof den Abriss der Neustadt durchzusetzen, scheiterte jedoch mit seinen Bemühungen. Seither war die Neustadt de facto hessisch, was sich auch darin ausdrückte, dass die Bürger bis zur Vereinigung von Neustadt und Altstadt 1556 Leibeigene des Landgrafen blieben. Die Neustadt besaß schon im Mittelalter ein eigenes Rathaus, ein Brauhaus und eine Kapelle mit zwei Glocken unterhalb der Burg am Hain. Diese Kapelle wurde 1316 errichtet und brannte 1476 vollständig ab. Gerstenberg beschreibt in seiner Stadtchronik: „Als nu die vorgenantin gassin allsampt so brantin, do quam der wynt unde furte das fur us der aldenstad uwer dy mure bis in die nuwenstad (...) Da verbrante die capelle sancti Johannis mit zween glocken, kelchin, messgewanden, messbuchern unde ander tziroth.“ Nach der Vereinigung von Alt- und Neustadt wurde die Neustadt in den Mauerbering der Stadt mit einbezogen und war 1587 vollständig ummauert. Trotz einer Brandkatastrophe im Jahre 1507 und einer Überschwemmung 1520 prosperierte die Neustadt, und der Handel verlagerte sich sukzessive von der bergigen Altstadt in die flache Neustadt. Zwischen dem Siebenjährigen Krieg und dem Jahre 1856 entfernte man nach und nach die Ummauerung.Eine tiefgreifende Veränderung der Neustadt brachte der 1890 erfolgte Bahnanschluss der Stadt Frankenberg. Der in der Verlängerung der Neustädter Straße angesiedelte Bahnhof erzeugte in der Neustadt einen starken wirtschaftlichen Aufschwung, der zum einen zur vollständigen Aufsiedlung der Bergstraße und der Straßen Auf der Nemphe und der Bremer Straße führte und zum anderen das Gesicht der Neustädter Straße stark veränderte. Die vorhandenen Fachwerkhäuser, die hier seit dem späten 17. Jahrhundert entstanden waren, wurden vielfach umgebaut und zum Teil durch Neubauten in historisierenden Formen ersetzt, die bis heute den Charakter der Neustädter Straße prägen. Im 20. Jahrhundert wurde sie zur Hauptdurchfahrtsstraße und bildete zeitweise einen Teil der Bundesstraße 252. In den Jahren 1978 bis 1980 entschied sich die Stadt, die von Ladenlokalen geprägte Straße zur Fußgängerzone umzugestalten. Um den Verkehr an der Fußgängerzone vorbeizuleiten, wurde die Uferstraße zu einer breiten Umfahrungstrasse ausgebaut und mit einem großen Parkplatz am Kloster Georgenberg versehen.Bis heute dokumentiert die Bebauung der Neustädter Straße alle Phasen der Entwicklung dieses Stadtteils hin zum wirtschaftlichen Zentrum der Stadt Frankenberg.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.