Frankenberg, Untermarkt vor 1890, Aufnahme: Bickell
Flurkarte, 1778
Frankenberg, Obermarkt vor 1890, Aufnahme: Bickell
(x)
Landgraf-Friedrich-Straße südlich der Mittelstraße
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
Friedrichshausen
  • Gesamtanlage 1
Historischer Ortskern

Landgraf-Friedrich-Straße 17-39, 24-44; Mittelstraße 7. Die Anlage des Ortsgrundrisses von Friedrichshausen erfolgte planmäßig. In Nord-Süd-Richtung wurde die Landgraf-Friedrich-Straße trassiert, an der 1776 zunächst zehn Fachwerkhäuser errichtet wurden. Bereits 1778 wurde die Kolonie um zehn Häuser erweitert. Beidseitig der Landgraf-Friedrich-Straße waren nun je zehn schmale, tiefe Parzellen abgeteilt. Mittig kreuzt die Mittelstraße den Straßenverlauf. Dieser planmäßig angelegte Grundriss ist bis heute ablesbar geblieben, obwohl einige Parzellen im Laufe der Jahre zusammengelegt oder geteilt wurden. Auf der östlichen Seite der Landgraf-Friedrich-Straße sind die größeren Veränderungen zu beobachten. Hier wurde zum einen die Mittelstraße verschmälert, um einen zusätzlichen Bauplatz zu schaffen, zum anderen die südlichste Parzelle nach Süden um das doppelte erweitert. Auf den Parzellen befinden sich Hofreiten aus der zweiten Hälfte des 19. und des frühen 20. Jahrhunderts mit zweigeschossigen Fachwerkgebäuden, die von Satteldächern abgeschlossen sind. Die ebenfalls zweigeschossige zweite Fachwerkschule ist auf einer der westlich gelegenen Parzelle erbaut worden. Erst 1904 ist axial am südlichen Ende der Landgraf-Friedrich-Straße die dritte Schule errichtet worden, die einen Sichtabschluss der Gesamtanlage bildet.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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