Wildunger Straße nach Westen mit Abzweig des Teichbergs
Wildunger Straße nach Osten mit Abzweig des Freideweges
(x)
Louisendorfer Straße westlich des Kirchbergs nach Süden
Lade Kartenmaterial...
Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
Geismar
  • Gesamtanlage 1
Oberdorf

Freidweg 1, 3; Louisendorfer Straße 2, 3; Teichberg 1, 3, 10, 12; Wildunger Straße 15-19, 16, 18; Winkelweg 5, 9, 11; Zenneweg 1, 2-5.Seit dem Mittelalter wurde der Heimbach zu einem Teich aufgestaut, der von der Pfarrei Geismar als Fischteich genutzt wurde und nach der Reformation als landesherrlicher Fischteich weiterbestand. Dieser Teich trennte bis zu seiner Verfüllung in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts das Dorf in zwei Teile, die bis heute sowohl optisch als auch im Bewusstsein der Bewohner in sich abgeschlossene Einheiten bilden.Das Oberdorf wird heute von der Wildunger Straße durchschnitten, die schon seit dem 19. Jahrhundert den Hauptdurchgangsverkehr aufnahm. Die Straße wurde nach dem Zweiten Weltkrieg auf ihre heutige Breite erweitert, wofür mehrere Hofreiten weichen mussten. Den Kern des Ortes bildet noch immer die Kirche, die in einem inneren Ring von der Straße zum Teichberg umgeben ist und in einem äußeren Ring von der Louisendorfer Straße und dem östlichen Teil des Teichbergs. Der Kern des Ortes ist bis heute von zum Teil großvolumigen, zweigeschossigen Fachwerkhäusern gekennzeichnet, die im Laufe des 19. Jahrhunderts errichtet wurden. Die in Größe und Zuschnitt stark differierenden Parzellen führten zu einer unregelmäßigen Baustruktur, die sowohl über straßenrandmarkierende Gebäude als auch über tiefe Einblicke in die Höfe gewährende Hofreiten verfügt.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.