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Brunnenstraße 7, 9; Flutweg 2-6, 3, 7; Louisendorfer Straße 19.Der nördliche Teil des Dorfes Geismar bildete seit dem Mittelalter eine eigenständige Einheit, die durch den herrschaftlichen Teich vom Kerndorf mit dem Kirchhof getrennt war. Erst seit der Teich in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen verfüllt und auf dem freien Platz freistehende Häuser mit großen Gärten errichtet wurden, ist diese Trennung optisch verwischt. Das frühere Teichdorf zeichnet sich bis heute durch seine Bebauung mit unregelmäßig zugeschnittenen Hofreiten entlang des Flutweges westlich der Louisendorfer Straße aus. Zweigeschossige Fachwerkgebäude, deren Höfe sich weit zum Straßenraum hin öffnen und ein sehr differenziertes Bild sich abwechselnder Erweiterungen und Verengungen bilden, prägen diesen Teil des Dorfes.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |