Am Rosengarten nach Südosten zum Wolkersdorfer Weg
Wehrstraße vom Abzweig der Hermesstraße nach Süden
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
Haubern
  • Gesamtanlage historischer Ortskern

Haubern ist ein lockeres Haufendorf, das durch fränkisch-mitteldeutsche Gehöftformen gekennzeichnet ist. So sind Einhäuser, Hakenhöfe mit Wohnhaus und übereck gestellter Scheune sowie Dreiseithöfe vorhanden. 1777 gibt es 36 Häuser. In der Katastervorbeschreibung von 1785 heißt es: „Die Hofreyden aber sind mehrentheils, da diese Dorfschaft in einem tiefen Thale sehr morastig belegen, zum Aus- und Einfahren sehr unbequem“. Sehr häufige Brände zwischen dem ausgehenden 18. Jahrhundert bis ungefähr 1835 zerstören einige Höfe. 1835 brennen zehn Hofstellen ab. Seit dem Ersten Weltkrieg ist das Dorf nach Westen, Süden und Nordosten stark gewachsen, doch noch bis in die 60er Jahre des 19. Jahrhunderts hat sich Haubern den Charakter eines Fachwerkdorfes mit Fachwerkkirche bewahrt. Danach wurden jedoch viele Fachwerkbauten einschließlich der Kirche abgerissen. Straßennamen gibt es in Haubern erst, seit es 1971 Teil der Stadt Frankenberg wurde.Hauberns Gesamtanlage besteht aus dem älteren Unterdorf und dem erst in den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts östlich der Heckwaldstraße entstandenen Oberdorf. Durch den Ort führt als Hauptachse die in Ost-West-Richtung verlaufende Kirchstraße, die im Oberdorf nach Norden abbiegt. Im Unterdorf sind die Höfe auf kleinen, unregelmäßigen Parzellen erbaut, die von kleinen Gassen mit Stichwegen durchzogen sind. Nur nördlich der Bogenstraße finden sich mehrere große Hofanlagen. Die Höfe des Oberdorfes sind dagegen alle großzügiger und weitläufiger angelegt. Die in den meisten Fällen verputzten oder verkleideten Fachwerkhofreiten und -wohnhäuser über Sockeln aus Bruch- und Sandstein oder Polygonalmauerwerk sind von Anfang bis Mitte des 19. Jahrhunderts errichtet worden.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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