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Strutstraße 5, 9-17, 14-20.Hommershausens besteht aus unterschiedlich großen Hofanlagen, die sich an der in mehreren Schwüngen durch den Ort geführten Strutstraße aufreihen. Den Mittelpunkt der Ortsanlage bildet die 1819 geweihte, aus Butzbach an der Nuhne hierher versetzte Pfarrkirche. Die seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert errichteten Höfe bestehen aus zur Straße giebelständigen, zweigeschossigen Wohnhäusern und quergestellten, die zur Straße offenen Hofräume rückwärtig abschließenden Scheunen. Lediglich beiderseits der Kirche ist der Straßenraum durch traufständige, direkt an die Straße grenzende Scheunen optisch verengt und bildet eine geschlossene Ortslage. Im Übrigen blieb der Charakter der lockeren Streusiedlung bis heute erhalten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |