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Battenberger Straße 3-19, 4-10, 18; Hainer Weg 1
Im westlichen Anschluss an den Dorfkern entstanden seit der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert mehrere Hofreiten, die sich zu beiden Seiten der Battenberger Straße aufreihen. Giebelständige Wohnhäuser, die bis zur Straße reichen, markieren optisch die großen, von Scheunen rückwärtig abgeschlossenen, offenen Hofräume. Bis heute ist der Charakter der linearen Dorferweiterung nach Westen mit im Süden anschließenden Wiesen deutlich ablesbar.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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