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Mit einigem Abstand zum Dorfteich und der lockeren Bebauung des Dorfkerns wurden seit der Mitte des 19. Jahrhunderts Fachwerkhofreiten erbaut. Noch heute prägen die hohen, bis zum Straßenrand reichenden giebelständigen Wohnhäuser und Scheunen die rechte Seite der Burgstraße. Den Höfen gegenüber dem Dorf zugewandt öffnet sich ein flaches unbebautes Tal, das den Blick auf die in einiger Entfernung befindliche Dorfbebauung freigibt. Diese Mulde wird bergseitig von einem eingeschossigen Fachwerkwohnhaus in den historisierenden Bauformen des frühen 20. Jahrhunderts optisch abgeschlossen
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |