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Durch Ergänzungen im 19. Jahrhundert vierseitig umbaute Hofanlage; zur Straße heute ein langgestreckter Baukörper mit überbauter Hofzufahrt. An der Nordwestecke des Hofes das ursprünglich als eigenständiger Baukörper errichtete Wohngebäude der Hofanlage des 18. Jahrhunderts. Der in seinem Gefüge offenbar ungestörte Fachwerkbau ist verputzt, sein Walmdach geht auf die angesprochenen Veränderungen des 19. Jahrhunderts zurück.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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