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Dreihäuser Straße 1, 2, 3 und 5.
Die Gesamtanlage erstreckt sich entlang der Dreihäuser Straße nördlich der Altstadt. Sie ist durch eine gereihte, aber aufgelockerte Bebauung traufständiger Fachwerkhäuser gegliedert. Hinter einem Wohnhaus erhebt sich mit einigem Abstand ein Einhaus, hinter dem sich wiederum ein Wohnhaus befindet, dem gegenüber die alte Feuerwache steht. Alle Gebäude wurden im ausgehenden 19. Jahrhundert in historisierenden Fachwerkformen erbaut.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |