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Seit der frühen Neuzeit gibt es die Flurbezeichnung Eichmühle, die zuvor als Hof zur Eiche bezeichnet wurde. Seit etwa 1750 erscheint dann die Bezeichnung Eichhof. Mühle und Hof wurden 1451 an die Stadt Rosenthal verkauft, die sie 1626 an den Frankenberger Amtmann Krauß weiter verkaufte. Bis 1774 ist die Mühle auf dem Eichhof untergegangen. 1763 hatte der Leiter des Hospitals in Haina den Eichhof erworben. Seit dem 19. Jahrhundert ist er wieder in privatem Besitz.
Das Anwesen besteht heute aus einem großvolumigen, zweigeschossigen Haupthaus, das den Hof zum ehemaligen Mühlteich abschließt. Das in Formen der Neuen Sachlichkeit in den 20er Jahren des 20. Jahrhundert errichtete, verputzte Ziegelgebäude erhebt sich in Teilen auf einem älteren, hohen Werksteinsockel. Der außermittige, über eine Freitreppe mit Vordach erreichbare Eingang wird im flachen Walmdach noch einmal durch einen Dreiecksgiebel mit Dreiecksfenster betont. Im übrigen wird das schlichte Gebäude nur durch Ecklisenen und ein flaches Brüstungsgesims im Obergeschoss gegliedert. Zur Zufahrt hin ist der Hof von einer im ausgehenden 19. Jahrhundert erbauten lang gestreckten Fachwerkscheune abgeschlossen, die ein einfaches konstruktives Fachwerkgefüge unter einem flachen Satteldach mit weitem Vordach zum Hof zeigt. Dem Haupthaus gegenüber erhebt sich ein zum Hof traufständiger Stall aus dem frühen 20. Jahrhundert. Der in Ziegelbauweise mit Eckquaderung, Fensterlaibungen und einem Sockel aus Sandstein errichtete, großvolumige Baukörper wurde mit einem flachen Fachwerkobergeschoss zur Heulagerung und einem steilen Walmdach versehen. Eine den Hofraum vollständig abschließende Scheune wurde in jüngerer Zeit wegen Baufälligkeit abgerissen.
Integraler Bestandteil des Eichhofes ist auch die aus großen Sandsteinquadern gemauerte Bogenbrücke. Die im frühen 19. Jahrhundert errichtete Brücke überspannt mit einem flachen Segmentbogen die Bentreff. Das Eisengeländer ist zwischen bauzeitlichen Sandsteinpfeilern mit rechteckigen Kartuschen und flach diamantierten Deckplatten eingespannt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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