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Am Homberg 1, 2, 3; Am Kamp 2; Dorfstraße 6-26, 9-21; Wallstraße 2, 4, 6.
Der historische Ortskern des Dorfes Somplar zeigt eine besondere Grundrissgestalt. Er wird von lediglich einer U-förmig geführten Straße, der Dorfstraße, an drei Seiten umschlossen. Im Inneren des Straßenringes prägen kleine, unregelmäßig geschnittene Parzellen, die zum Teil nur über schmale Wege zu erreichen sind, den Dorfgrundriss. Die Außenseite der Dorfstraße ist nur mit wenigen älteren Gebäuden versehen, wurde also, wie auch die Parzellengröße zeigt, erst im Laufe des 19. Jahrhunderts vollständig bebaut. Im Inneren des Ringes blieben noch mehrere Hofstellen mit Gebäuden aus dem 19. Jahrhundert erhalten, die bis heute den Charakter des Dorfes prägen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |