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Hauptstraße 15, 18-22; Kirchweg 1-5, 6-10. Der Siedlungskern Rodas zeichnet sich noch heute deutlich im Ortsgrundriss ab. Im Bereich zwischen dem Kirchweg und der Hauptstraße sowie im direkten Anschluss an die beiden Straßen findet sich im Umfeld der Kirche die älteste Bebauung des Ortes. Unterschiedlich große Hofstellen mit Einhäusern oder Hakenhöfen prägen noch heute das Ortsbild beiderseits der Hauptstraße zwischen den Einmündungen des Kirchwegs und nördlich des letzteren. Über die Bauweise der Bauernhäuser in Roda berichtete 1856 der Lehrer Heinrich Wilhelm Homburg: „Die Häuser sind zweistöckig, doch gibt es auch einige einstöckige, theils aus Lehmsteinen, theils aus Filzgestein, nur der untere Theil der Häuser ist massiv. In den meisten Häusern ist Wohnhaus, Scheuer und Stallung unter einem Dache, nur bei 12 Wohnhäusern ist Scheuer und Stallung getrennt. Die Häuser sind gedeckt mit Ziegeln, nur 2 mit Schiefer und 3 noch mit Stroh“.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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