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Friedhofstraße 2; Hauptstraße 7, 9;Waldstraße 1, 2-10, 7.
An der Einmündung der Waldstraße blieben bis heute mehrere kleinbäuerliche Hofstellen mit einer Bebauung aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erhalten. Im direkten Anschluss hieran erstreckt sich entlang der westlichen Seite der Waldstraße eine Reihe größerer Scheunen aus dem späten 19. und frühen 20. Jahrhundert. Zusammen zeigen diese landwirtschaftlichen Gebäude eine Erweiterungsphase des Dorfes nach der Mitte des 19. Jahrhunderts an.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |