Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Bergstraße 1, 3; Burgwaldstraße 2, 5; Lindenweg 1; Torstraße 1, 2.
Erst in den letzten zwei Jahrhunderten entwickelte sich das früher landesherrliche Gut zu einem Dorf. Diese Entwicklung schlug sich auch im Grundriss des seit dem frühen 18. Jahrhundert kaum gewachsenen Ortes nieder. Noch im 18. Jahrhundert zeigt das Kataster deutlich den Gutscharakter an. Auf einem nahezu quadratischen Grundriss sind die Gebäude der einzelnen Pächter mehr oder weniger parallel oder rechtwinklig zueinander angeordnet. Es gab zu dieser Zeit noch keine einzelnen Parzellen, sondern nur den Gesamtbezirk. Noch im Jahre 1853 waren die zwölf Wohnhäuser des Ortes „nicht umfriedigt, jedoch durch die dazu gehörigen Scheuern und Stallungen für sich abgeschlossen“. 1855 wurden die Wege im Dorf gepflastert und erst 1908 die einzige Zufahrt zum Dorf, die Straße nach Rosenthal, ausgebaut.Das im 19. Jahrhundert entstandene Dorfzentrum besteht aus einer leicht versetzten Kreuzung, um die herum sich die Gehöfte gruppieren. Bis heute sind die Hofstellen nur locker und unregelmäßig bebaut.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |