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Biebighausen 1, 2, 3, 4.
Die historische Gesamtanlage besteht aus vier Hofstellen, von denen sich drei direkt an der Straße nach Hatzfeld befinden, eine weitere liegt am Rand des Seitentals der Eder. Zwischen diesen Hofstellen befindet sich der Friedhof der ehemaligen Gemeinde Biebighausen. Die Hofstellen sind mit landwirtschaftlichen Gebäuden aus der Zeit zwischen 1850 und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts bebaut. Alle Hofstellen zusammen zeigen noch heute deutlich den Charakter einer locker besiedelten Streusiedlung sowie einer im 19. Jahrhundert entstandenen Kleinstgemeinde.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |