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Am Pflaster; Dexbacher Straße 2; Eichenstraße 8; Hauptstraße 12-16, 9-11, 15-19; Wiesenstraße 1, 2, 3, 4. Die Gesamtanlage umfasst die noch erhaltenen Teile des ursprünglichen Dorfkerns, der sich im Bereich der Einmündungen der Straßen Kirchweg, Am Pflaster, Wiesenstraße und Dexbacher Straße befand. Teilweise blieben hier die stark eingeengten, historischen Einmündungen der Nebenstraßen in die Hauptstraße noch erhalten. Lediglich die Einmündung der Wiesenstraße wurde für den Verkehr aufgeweitet. Zudem zeigt sich der Ortskern bis heute kreuzungsfrei, da die Einmündungen der Nebenstraßen auf beiden Seiten der Hauptstraße gegeneinander versetzt sind. Hofreiten, zumeist als Hakenhöfe ausgebildet, prägen noch immer diesen Teil des Ortes. Teil der Gesamtanlage sind auch die größeren Hofstellen, die sich entlang der Hauptstraße in Richtung Biedenkopf im Laufe des 19. Jahrhunderts entwickelt haben.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |